Schulanmeldungen

Schulanmeldungen im Schuljahr 23/24 und zum Schuljahr 24/25

Jede Anmeldung muss normalerweise persönlich durch die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten im Sekretariat der Realschule erfolgen. Die Kinder selbst müssen nicht dabei sein.

Kinder und Jugendliche ohne Deutschkenntnisse können nicht an der Realschule angemeldet werden, für sie gibt es besondere „DeutschLernKlassen“ an der Hauptschule und am Rhein-Sieg-Gymnasium. Nach 2 Jahren intensivem Sprachunterricht erfogt der Wechsel an die Realschule in Absprache mit dem Schulamt des Rhein-Sieg-Kreises.

Beratungsgespräche finden nach vorheriger Terminabsprache statt.

Häufige Fragen zur Schulanmeldung:

Was muss ich zur Anmeldung mitbringen?
  • Anmeldebogen für alle Klassen
  • Letzte Zeugnisse (mit Vermerk der Schulformempfehlung)
  • Grüner Anmeldeschein (bei Anmeldung Klasse 5, wird mit dem Zeugnis in der Grundschule ausgegeben)
  • Abstammungsurkunde/Familienbuch
  • Personalausweis wegen der Adresse
  • Impfpass mit dem Nachweis einer Masernimpfung bzw. Impfbescheinigung vom Kinderarzt
  • 2 Passbilder
Die Eltern sind getrennt/geschieden, haben aber gemeinsames Sorgerecht.
  • Schriftliche Einwilligung zur Schulanmeldung des Elternteils, bei dem das Kind nicht ständig lebt (Ohne diese ist die Schulanmeldung ungültig und erfolgt nur als „Reservierung“!)
  • Schriftliche Vollmacht für einen neuen Partner zur Abholung des Kindes bei Krankheit usw.
Ich habe noch Fragen / mein Kind kennt die Schule noch gar nicht.
  • Sie vereinbaren einen Termin für ein (telefonisches) Beratungsgespräch bei der Schulleitung.
Wir wohnen nicht in Sankt Augustin.
  • Die Anmeldung ist grundsätzlich trotzdem möglich, vor allem, wenn es an Ihrem Wohnort keine Realschule mehr gibt.
  • Wenn es an Ihrem Wohnort eine Realschule gibt, kann es sein, dass Sie das Busticket nicht erstattet bekommen. Sollten Sie bereits eine schriftliche Ablehnung der örtlichen Realschule bekommen haben, erhalten Sie auf jeden Fall ein Busticket.
Mein Kind hat keine Realschulempfehlung / einen Förderbedarf / besucht bisher keine Realschule.
  • Kinder mit Realschulempfehlung werden in die Klasse 5 grundsätzlich aufgenommen, solange wir genug Plätze haben.
  • Kinder mit eingeschränkter Realschulempfehlung oder Hauptschulempfehlung sollten zusammen mit den Eltern zu einem Beratungsgespräch kommen. In Ausnahmefällen ist die Aufnahme trotzdem möglich.
  • Alle Kinder bekommen nach der Klasse 4 die Empfehlung für die Gesamtschule, sie hat deshalb für die Realschule keine Wirkung.
  • Kinder mit Förderbedarf sind durch den Kreis bereits vorab angekündigt. Sie müssen trotzdem noch persönlich zur Anmeldung kommen und dort das entsprechende Schreiben des Schulamts vorlegen.
  • Kinder mit Förderbedarf, die nicht der Realschule angekündigt wurden, können nur in Ausnahmefällen und nach einem Beratungsgespräch aufgenommen werden.
  • Kinder, die bisher eine Geamtschule besuchen, werden im laufenden Schuljahr nur in Ausnahmefällen (z.B. Umzug) aufgenommen. Dazu müssen in den Hauptfächern E-Kurse besucht werden. Kinder, die bisher eine Hauptschule besuchen, werden im laufenden Jahr nicht aufgenommen.
Mein Kind wird im Sommer am Gymnasium die Versetzung in die Klasse 7, 8 oder 9 nicht erreichen.
  • Sobald das Versetzungszeugnis vom 2. Halbjahr vorliegt, ist an der Realschule eine Anmeldung möglich. Diese erfolgt probeweise in die nächsthöhere Klassenstufe (trotz Nichtversetzung). Nur wenn nach der Probezeit feststeht, dass die Schülerin oder der Schüler nicht problemlos in dieser Stufe mitarbeiten kann, erfolgt eine Rückversetzung / Klassenwiederholung.
  • Eine Aufnahme in Klasse 10 ist nur in Ausnahmefällen, z. B. bei einem Umzug,  möglich. Vor einem Schulformwechsel muss aber die Versetzung in die Stufe 10 erreicht worden sein (da damit bereits der Erste Bildungsabschluss / Hauptschulabschluss vergeben wird).